Hygienekonzept

Hygienekonzept für eine LDK unter Coronabedingungen

Die Corona-Pandemie hat die Durchführung von Veranstaltungen sehr erschwert. Die Gefahr, sich an dem Covid19/Corona-Virus anzustecken, ist, wie bei vielen anderen Krankheiten, jederzeit gegeben, ein gesonderter Schutz ist somit unumgänglich. Aktuell lässt die Situation es zu, wieder politische Veranstaltungen für Schüler*innen vor Ort fast ohne Einschränkungen durchzuführen. Hierfür wurde dieses Hygienekonzept erarbeitet. Das Ziel muss sein, Schüler*innen, Lehrer*innen und Angestellte (im Sinne des Arbeitsschutzes) vor einer Infektion zu schützen und trotzdem die Interessen der Schüler*innen in Deutschlands größtem Bundesland vertreten zu können. Das Hygienekonzept ist an einigen Stellen strenger als die gesetzlichen Möglichkeiten (Stand 15.03.2023), die Landesschüler*innenvertretung (LSV) NRW hält diese Regelungen jedoch für unumgänglich, um die Gesundheit der anwesenden Menschen nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dabei ist die LSV sich ihrer besonderen Verantwortung für die Gesundheit der Teilnehmer*innen bewusst, weiß aber auch, dass es keine 100%ige Sicherheit geben kann. Dieses Konzept kann, wenn die gesetzlichen Grundlagen sich verändern sollten, auch kurzfristig noch verschärft werden.

Teilnahmeberechtigt an der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) sind:

  • gewählte Landesdelegierte (bei Verhinderung evtl. entsprechende bereits angemeldete Vertretung)
  • Landesvorstand inkl. kooptierte Mitglieder
  • Landesverbindungslehrer*innen
  • Angestellte der LSV NRW
  • Referent*innen/Tagespräsidium
  • Schüler*innen als Gäste

Grundsätzlich gilt:

Teststrategie

  • Zugelassen zur Veranstaltung sind ausschließlich Menschen, die einen Antigen-Schnelltest vor Ort bei Anreise durchführen. Eine Boosterung durch Impfung oder Infektion ersetzen diesen Test ausdrücklich nicht!
  • Bei Krankheitssymptomen können Verantwortliche in der LSV weitere Tests verlangen.
  • Es werden jeden morgen freiwillige Schnelltests zur Verfügung gestellt.

A-H-A-L

Abstand

  • Abstand zu allen anderen von mindestens 1,5 Metern einhalten

Hygiene

  • Häufig Hände waschen für mindestens 30 Sekunden
  • Hände vom Gesicht fernhalten
  • Hygiene beim Husten und Niesen in ein Taschentuch oder die Armbeuge
  • Berührungen vermeiden
  • Regelmäßig lüften
  • Händedesinfektion an mehreren Stellen möglich

FFP2-Maske (umgangssprachlich Alltag)

  • Es sind ausschließlich FFP2-Masken gestattet
  • Mit der Maske schützt man andere
  • Bis zur Testung nach der Anreise ist das Tragen der Maske verpflichtend. Nach negativem Testergebnis ist das Tragen der Maske gewünscht.
  • FFP2-Masken können bei Bedarf beim Landessekretariat kostenfrei ausgegeben werden

Lüften

  • mindestens 2x die Stunde für je 10 Minuten lüften (warme Kleidung mitbringen)
  • Bei Krankheitssymptomen vor der LDK: Krank melden, zu Hause bleiben, eventuell Arzt/Ärztin anrufen
  • Auch während der LDK bei Krankheitssymptomen: Krank melden unter LDK- Notfallnummer
  • Information bei Verdacht / Infektion mit Corona zur Kontaktnachverfolgung an die LSV Geschäftsstelle
  • Wir bitten euch (keine Verpflichtung) um die Installation der Corona-Warn-App auf dem Handy
  • Solidarischer Umgang mit Infizierten/Verdachtsfällen (Niemand infiziert sich freiwillig!)

Weitere Regelungen des Veranstaltungsortes beachten

Anreise zur LDK & Anmeldung

  • Nur nach vorheriger Anmeldung vor Anmeldefrist (ohne Ausnahme!)
  • Nur möglich, wenn die U18-Erklärung der Eltern bis zum Anmeldeschluss in der Geschäftsstelle eingegangen ist (ohne Ausnahme!)
  • Medizinische FFP2-Maske tragen


LDK Plenum

  • Das Raumsetting bitte so stehen lassen
  • Aufenthalt nur in dem zugeteilten Zimmer, keine Zimmerbelegungswünsche möglich
  • Desinfektionsmittel für Flächen beim Sekretariat
  • Einweisung Hygienekonzept am Anfang
  • mindestens 1x die Stunde für 10 Minuten lüften (warme Kleidung mitbringen)
  • Striktes Alkoholverbot

Workshops

  • Das Raumsetting bitten so stehen lassen
  • Wo möglich: Draußen arbeiten
  • Anpinnen und Beschreiben von Flipcharts: Möglichst durch die Workshopleitung
  • mindestens 1x die Stunde für 10 Minuten lüften


Zimmer

  • Zimmereinteilung durch LSV
  • Regelungen der Jugendherberge/des Jugendgästehauses werden beachtet
  • kein Aufenthalt in fremden Zimmern
  • regelmäßiges Lüften/Schlafen bei offenem Fenster

Mahlzeiten

  • Regelungen der Jugendherberge/des Jugendgästehauses werden beachtet


Sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung

  • bei Krankheitssymptomen
  • bei Verstößen gegen das Alkoholverbot
  • bei Verweigern der Antigen-Selbsttest oder einem positiven Ergebnis
  • bei Verstößen gegen Zimmerzuteilung (Aufenthalt im fremden Zimmer)
  • bei Verstößen gegen Verhaltensregeln im Sinne des Hygienekonzept oder der Teilnahmebedingungen

Ansprechpartner*innen für dieses Hygienekonzept

(auch für Verbesserungsvorschläge)

  • Anke Venohr, Geschäftsführerin (anke.venohr@lsvnrw.de)
  • Felix von Hatzfeld, Landesverbindungslehrer (felix.vonhatzfeld@lsvnrw.de)
  • Johannes Heck, Geschäftsführer (johannes.heck@lsvnrw.de)
  • Landessekretariat (info@lsvnrw.de, 0211-330703)

(Stand 15.03.2023)