Delegiertenschlüssel
Laut Satzung der LSV NRW steht jeder Bezirksschüler*innenvertretung pro (angefangenen) 15.000 Schüler*innen, die in ihrer Stadt bzw. ihrem Kreis zur Schule gehen, ein Mandat auf der Landesdelegiertenkonferenz zu (Berücksichtigt werden dabei nur Schüler*innen die auf weiterführenden Schulen sind).
Die Berechnung des Delegiertenschlüssels fertigen wir immer auf Grundlage der aktuellsten Daten des Statistischen Landesamtes NRW an.
Der unten stehende Delegiertenschlüssel gilt ab der 141. Landesdelegiertenkonferenz.