Die Landesschüler*innenvertretung

Was ist die LSV?

Die landesweite Vertretung der Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen (kurz LSV, Eigenschreibweise, Landesschüler*innenvertretung) vertritt die Interessen der etwa 3 Millionen Schüler*innen in Nordrhein-Westfalen. Grundlage der Arbeit ist das NRW-Schulgesetz. Primärer Zweck der überörtlichen Schüler*innenvertretungsarbeit (LSV-Arbeit) ist die Unterstützung der örtlichen Schüler*innenvertretungen (BSVen) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach Schulmitwirkungsgesetz. Darüber hinaus versteht sich die LSV NRW als Vertreterin der Schüler*innen und sieht als ihr Hauptaufgaben die regelmäßige Vernetzung deren Zusammenarbeit von regionalen Zusammenschlüssen, der Vertretungen für Schüler*innen sowie die Interessenvertretung von Schüler*innen gegenüber dem jeweiligen Schul- oder Bildungsministerium (Kultusministerium), den im Landtag vertretenen Parteien und anderen Organisationen an.


Organe und Struktur

Die LSV Nordrhein-Westfalen ist eine Vertretung für fast alle Schularten, also von 3267 Grundschulen, 704 Hauptschulen, 557 Realschulen, 629 Gymnasien, 220 Gesamtschulen, 414 Weiterbildungs- und Berufskollegs, 730 Förderschulen und 36 Schulen für Kranke, also insgesamt von 6521 Schulen.

Die Landesschüler*innenvertretung NRW besteht aus den folgenden Organen:

  • Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
  • Landesvorstand
  • Landessekretariat
  • Landesverbindungslehrer*innen
  • Finanzausschuss

Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) ist das oberste beschlussfassende Gremium der LSV Nordrhein-Westfalen. Sie beschließt die Richtlinien der LSV und entscheidet endgültig über alle ihre Angelegenheiten. Auf der LDK sind die Delegierten der Bezirksschüler*innenvertretungen (BSV) stimmberechtigt, wobei jede BSV je angefangene 15000 Schüler*innen der Stadt/des Kreises/des Bezirks ein Mandat hat. Die LDK tagt i.d.R. dreimal im Jahr für jeweils 3 Tage.

Die Bezirksschüler*innenvertretungen sind die Zusammenschlüsse der Schüler*innen in den Kreisen oder kreisfreien Städten. Bei den Sitzungen der Bezirksschüler*innenvertretungen haben die einzelnen Schulen i.d.R. je angefangene 250 Schüler*innen, eine*n Delegierte*n.

Hier findest du die bestehenden Bezirksvertretungen.

Der Landesvorstand besteht aus bis zu 10 von der LDK gewählten Schüler*innen, wovon mindestens 5 weiblich sein müssen. Dazu kann der Landesvorstand weitere

Schüler*innen zur Unterstützung seiner Arbeit kooptieren.

Schau dir den aktuellen Landesvorstand an.

Die Landesverbindungslehrer*innen werden von der LDK gewählt und haben innerhalb des Verbandes beratende Funktion.

Hier findest du die aktuellen Verbindungslehrer.

Das Landessekretariat unterstützt den Landesvorstand bei seiner Arbeit und betreut das Büro der LSV NRW.

Erfahre mehr auf der Seite der Geschäftsstelle.

Der Finanzausschuss (genauer: Landesschüler*innenvertretung Nordrhein-Westfalen - Der Finanzausschuss e.V.) ist ein eigenständiger Verein, der die Finanzen der Landesschüler*innenvertretung NRW verwaltet. Mitglied im Finanzausschuss sind die 10 Landesvorstandsmitglieder, bis zu 4 Landesverbindungslehrer*innen und bis zu 2 weitere, von der LDK gewählte, Schüler*innen. Der Finanzausschuss wählt eine Geschäftsführung (Vorstand des Vereins im Sinne des Vereinsrechts). Diese besteht aus 2 Schüler*innen und 2 Lehrer*innen.